Bei allen Leistungen handelt es sich um psychologisch beratende Tätigkeiten außerhalb der Heilkunde. Diese sind somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- oder überwachungspflichtig.
"Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben." (PsychThG § 1 Berufsausübung, Abs. 3, Satz 3)